🔴 ⚖️ Regulierung Donnerstag, 7. Mai 2026 · 2 Min. Lesezeit ·

EU AI Office: Politische Einigung zur Vereinfachung des AI Act und Verbot von Nudification-Apps

Editorial-Illustration: Politische Einigung zur Vereinfachung des AI Act und Verbot von Nudification-Apps

Die Europäische Kommission, das Parlament und der Rat haben eine politische Einigung über das Digital-Omnibus-Paket erzielt, das den AI Act vereinfacht und ein ausdrückliches Verbot von Nudification-Apps einführt. Hochrisiko-KI-Systeme gelten ab 02.12.2027, KI in Produkten ab 02.08.2028.

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Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben eine politische Einigung über das Digital-Omnibus-Paket erzielt, das die Durchführung des AI Act vereinfacht und gleichzeitig ein ausdrückliches Verbot sogenannter Nudification-Apps einführt. Die Einigung wurde am 6. Mai 2026 bekanntgegeben und stellt einen Kompromiss zwischen den europäischen Institutionen dar, wie regulatorische Klarheit mit der Wettbewerbsfähigkeit des KI-Sektors in Einklang gebracht werden kann.

Die Kommission erklärt in ihrer offiziellen Pressemitteilung, dass die Einigung „die Umsetzung des AI Act für europäische Unternehmen erleichtern wird, während die Vorteile für die europäische Gesellschaft, Sicherheit und Grundrechte gewahrt bleiben.” Es handelt sich um die bedeutendste Anpassung des Rahmens seit der Verabschiedung des AI Act.

Welche neuen Fristen gelten?

Hochrisiko-KI-Systeme haben eine Anwendungsfrist bis zum 2. Dezember 2027. Diese Kategorie umfasst biometrische Identifikationssysteme, Systeme zur Verwaltung kritischer Infrastruktur, KI-Tools in Bildungs- und Beschäftigungsprozessen sowie Systeme im Bereich Migration, Asyl und Grenzkontrolle.

Die zweite Gruppe sind KI-Systeme, die in physische Produkte wie Aufzüge oder Kinderspielzeug integriert sind — für diese gilt die Frist 2. August 2028. Der Unterschied bei den Fristen spiegelt die Komplexität der Zertifizierungsketten in der Produktindustrie im Vergleich zu Software-KI-Diensten wider.

Was bedeutet das Verbot von Nudification-Apps?

Das Digital-Omnibus-Paket führt ein ausdrückliches Verbot von Anwendungen ein, die nicht-konsensuelle intime Bilder von Personen erzeugen, bekannt als Nudification-Tools. Diese Apps nutzen typischerweise generative KI-Modelle, um vorhandene Fotos zu manipulieren und eine Person ohne Kleidung darzustellen — ohne deren Zustimmung.

Das Verbot fügt sich in den breiteren EU-Rahmen zum Schutz von Würde, Privatsphäre und den Rechten der Opfer digitaler Gewalt ein. Dies ist die erste explizite gesamteuropäische Regulierungsmaßnahme gegen diese spezifische Kategorie generativer KI.

Wie unterscheidet sich das Digital-Omnibus-Paket vom ursprünglichen AI Act?

Das Paket ändert nicht die grundlegende Struktur des AI Act, sondern vereinfacht den Zeitplan und kalibriert den Regulierungsaufwand. Die Einigung gibt der Industrie mehr Zeit zur Anpassung und der Kommission Spielraum für die Entwicklung technischer Standards und Begleittools, bevor Pflichten verbindlich werden.

Die Einigung durchläuft nun die formelle Annahme im Parlament und Rat als letzten Verfahrensschritt vor der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Detailliertere Umsetzungsrichtlinien werden in den kommenden Monaten erwartet.

Häufig gestellte Fragen

Wann gelten die neuen Vorschriften für Hochrisiko-KI?
Hochrisiko-KI-Systeme (Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Migration, Asyl, Grenzkontrolle) gelten ab 2. Dezember 2027, während KI in Produkten (Aufzüge, Spielzeug) eine Frist bis zum 2. August 2028 hat.
Was sind Nudification-Apps und warum werden sie verboten?
Nudification-Apps erzeugen nicht-konsensuelle intime Bilder von Personen, meist Frauen, durch Manipulation vorhandener Fotos. Die EU verbietet sie, um die Würde und Privatsphäre der Bürger zu schützen.
Was bringt das Digital-Omnibus-Paket?
Das Paket reduziert den Regulierungsaufwand, indem es einen klaren Anwendungszeitplan bietet und Raum für die Entwicklung technischer Standards lässt, bevor Pflichten durchgesetzt werden — bei gleichzeitiger Wahrung der Grundrechte.