Regulierung
AI Act Artikel 50 (Transparenz)
Artikel 50 des EU AI Act regelt Transparenzpflichten — Chatbots, Deepfakes und KI-generierte Inhalte müssen klar gekennzeichnet sein; Geltung ab August 2026.
Artikel 50 des EU AI Act führt Transparenzpflichten für KI-Systeme ein, die direkt mit Menschen interagieren oder synthetische Inhalte erzeugen. Ziel ist, dass Nutzer stets wissen, ob sie mit einer KI sprechen oder KI-generiertes Material betrachten.
Zentrale Pflichten (Anwendung ab 2. August 2026):
- Chatbots und KI-Assistenten: müssen eindeutig offenlegen, dass es sich beim Gegenüber um ein KI-System handelt, sofern dies nicht aus dem Kontext ersichtlich ist
- Deepfakes: synthetische Videos, Bilder oder Audios, die reale Personen darstellen, müssen sichtbar als KI-generiert gekennzeichnet werden
- KI-generierte Texte von öffentlichem Interesse: Nachrichtenartikel oder Informationsinhalte, die von einer KI erstellt wurden, müssen gekennzeichnet werden, sofern keine redaktionelle Prüfung durch Menschen erfolgt
- Systeme zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung: müssen die betroffene Person über den Einsatz informieren
Die Kennzeichnung muss sowohl maschinenlesbar (z. B. C2PA-Metadaten, Watermarks) als auch für Menschen wahrnehmbar sein (sichtbarer Text oder visuelle Markierung). Technische Standards für KI-Watermarking befinden sich noch in Entwicklung.
Bußgelder bei Nichteinhaltung von Artikel 50 betragen bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (weniger streng als bei verbotenen Praktiken, aber dennoch erheblich). Der Act hat extraterritoriale Reichweite — jeder Anbieter, der EU-Nutzer bedient, fällt darunter.
Unsere Seite wendet Artikel 50 freiwillig an — jeder Beitrag trägt einen sichtbaren KI-Hinweis, der über dem eigentlichen Inhalt platziert wird, damit der Leser vor dem Lesen Bescheid weiß.